Selbstständige Honorarkräfte in der Pflege - passe - Urteil des LSG Baden-Württembergvom 19. Oktober 2012 (Az. : L4R761/11)
Siefarth, T.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2013 · Heft 12 · S. 100 bis 104
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Thema (Sehein-)Selbstständigkeit wird in Kranken-und Altenpflegeeinrichtungen immer noch etwas stiefmütterlich behandelt. Das mag auch daran liegen, dass mancher hofft, man werde schon nicht so genau hinschauen. Ein unkalkulierbares Risiko! Denn: Stellt sich nur eine einzige Honorarkraft später als nichtselbstständig heraus, dann sind Sozialversicherungsbeiträge auch für die Vergangenheit zu entrichten. Hat der Arbeitgeber vorsätzlich gehandelt, dann ist er 30 Jahre lang in der Pflicht. Ansonsten immerhin noch vier Jahre (§ 25 1 SGB IV). Allein für einen einzigen Mitarbeiter laufen schnell einmal fünfstellig…