Nur Evidenz schafft Akzeptanz
Liedtke, D.; · Competence, Zürich · 2014 · Heft 1 · S. 12 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Bereich sprechen die hängigen Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht ihre eigene Sprache. Eine Klinik, welche gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für Neurochirurgie über eine «ungewöhnliche Konzentration von HSM-Spezialisten» aus allen erforderlichen Disziplinen verfügt, erhält keinen Leistungsauftrag für die komplexe Schlaganfallbehandlung - andere, fachlich weniger gut personalisierte, aber politisch etablierte Institute hingegen schon. Ob der Zuteilungsentscheid vor diesem Hintergrund noch mit der HSM-Idee eines gesteigerten «Patientennutzens» im Einklang steht, bleibt dahingestellt.