Mitbestimmung; Maßnahme; Hebung der Arbeitsleistung; Zielvereinbarung
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 1 · S. 23 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einer Anlage zu der Vereinbarung werden die Ziele benannt. Sie betreffen bei den Finanzämtern für Körperschaften im Wesentlichen kalenderjährlich zu erreichende Erledigungsstände bei Steuerbescheiden und Betriebsprüfungen, die in Prozentsätzen (z.B. Erledigung von 97% aller Körperschaftssteuerbescheide eines bestimmten Veranlagungszeitraums) oder absolut (z.B. Zahl der Prüfungen je Betriebskategorie) und durch Vorgabe eines Turnus von Betriebsprüfungen (z.B. alle 3-4 Jahre) ausgedrückt werden. Über die Zielerreichung sollen die Vorsteher der Finanzämter in Form von Soll-Ist-Vergleichen berichten.