CareLit Fachartikel
Vollmacht zur Wahlanfechtung
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 1 · S. 25 bis 28
Dokument
147624
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschwerde des Beteiligten gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Oberverwaltungsgericht gemäß §83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. §92a Satz 1 ArbGG hat keinen Erfolg. Die allein erhobene Grundsatzrüge gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 1, §92 Abs. 1 Satz 2 ArbGG greift nicht durch. Die in der Beschwerdebegründung aufgeworfenen Rechtsfragen haben keine grundsätzliche Bedeutung.
Schlagworte
PERSONALRAT
PERSONAL
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
VOLLMACHT
BEDARFSPLANUNG
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
PERSONEN
ES
HAND
ROLLE
BEURTEILUNG
PERSONALABBAU
TRAGEN