Dienstoder Arbeitsbefreiung bei der Teilnahme an einer erforderlichen Schulung
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 1 · S. 28 bis 30
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte schrieb der Klägerin für die Teilnahme an dem Seminar in ihrem Arbeitszeitkonto ihre Sollarbeitszeit in Höhe von 24 Wochenstunden gut. Darüber hinaus beantragte die Klägerin, die Gutschrift von 16 Wochenstunden, weil sie in diesem Umfang über ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit hinausgehend durch die Teilnahme an dem Seminar verpflichtet gewesen sei. Die Beklagte lehnte dies ab. Zur Begründung führte die Beklagte aus, dass eine Arbeitsbefreiung gemäß §39 Abs. 2 Satz 3 und 4 NPersVG nur beansprucht werden könne, wenn Mitglieder des Personalrats personalvertretungsrechtliche Aufgaben wahrnähmen und dad…