CareLit Fachartikel

Die Last mit der Beweislast - gute Dokumentation immer wichtiger

Kreuels, S.; · Heilberufe · 2014 · Heft 1 · S. 32 bis 33

Dokument
147634
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Kreuels, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 66
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass der Arzt den Patienten auf dessen Nachfrage über erkennbare Behandlungsfehler zu informieren hat. Soweit dies zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren erforderlich ist, muss der Arzt sogar ohne konkrete Nachfrage informieren, selbst wenn er eigene Fehler offenbaren muss. Schließlich muss der Arzt über Kosten informieren, wenn er weiß, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder sich nach den Umständen hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben. Eine Aufklärung über Kosten hat vor der Behandlung und schriftlich zu erfolgen.

Schlagworte

THERAPIE EINWILLIGUNG PATIENT DOKUMENTATION RECHTSPRECHUNG BEHANDLUNGSFEHLER ES VERTRÄGE PATIENTEN LEISTUNG EIGNUNG UNTERLAGEN BEVOLLMÄCHTIGTER HEILBERUFE PATIENTENSICHERHEIT SOFTWARE