Die Last mit der Beweislast - gute Dokumentation immer wichtiger
Kreuels, S.; · Heilberufe · 2014 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Gesetz sieht außerdem vor, dass der Arzt den Patienten auf dessen Nachfrage über erkennbare Behandlungsfehler zu informieren hat. Soweit dies zur Abwendung gesundheitlicher Gefahren erforderlich ist, muss der Arzt sogar ohne konkrete Nachfrage informieren, selbst wenn er eigene Fehler offenbaren muss. Schließlich muss der Arzt über Kosten informieren, wenn er weiß, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder sich nach den Umständen hinreichende Anhaltspunkte dafür ergeben. Eine Aufklärung über Kosten hat vor der Behandlung und schriftlich zu erfolgen.