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Rückzahlung von Weiterbildungskosten BAG vom 6. 8. 2013 (9 AZR 442/12)
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 20 bis 22
Dokument
147648
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die klageführende Krankenhausbetreiberin verlangt von dem ehemals bei ihr beschäftigten Gesundheitsund Krankenpfleger die Erstattung von Weiterbildungskosten. Der Krankenpfleger war bei der Klägerin vom 1. Oktober 2004 bis zum 31. Dezember 2010 als Gesundheitsund Krankenpfleger beschäftigt. Gemäß § 6 des Arbeitsvertrags vom 31. August 2004 fanden auf das Arbeitsverhältnis „die BAT-Anwendungsord-nung und die sich daraus ergebenden Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags in der für Angestellte im Bereich der Ev. Kirche von Westfalen jeweils geltenden Eassung (BAT-KE) Anwendung.
Schlagworte
KRANKENPFLEGER
KOSTEN
WEITERBILDUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSVERTRAG
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERHÄLTNIS
PSYCHIATRIE
SCHWANGERSCHAFT
SCHREIBEN
PERSONEN
ES
HÖHE
FORTBILDUNG
Rechtsdepesche
Köln