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Rückzahlung von Weiterbildungskosten BAG vom 6. 8. 2013 (9 AZR 442/12)

Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 20 bis 22

Dokument
147648
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 11
Seiten
20 bis 22
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die klageführende Krankenhausbetreiberin verlangt von dem ehemals bei ihr beschäftigten Gesundheitsund Krankenpfleger die Erstattung von Weiterbildungskosten. Der Krankenpfleger war bei der Klägerin vom 1. Oktober 2004 bis zum 31. Dezember 2010 als Gesundheitsund Krankenpfleger beschäftigt. Gemäß § 6 des Arbeitsvertrags vom 31. August 2004 fanden auf das Arbeitsverhältnis „die BAT-Anwendungsord-nung und die sich daraus ergebenden Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags in der für Angestellte im Bereich der Ev. Kirche von Westfalen jeweils geltenden Eassung (BAT-KE) Anwendung.

Schlagworte

KRANKENPFLEGER KOSTEN WEITERBILDUNG ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG ARBEITNEHMER ARBEITSVERHÄLTNIS PSYCHIATRIE SCHWANGERSCHAFT SCHREIBEN PERSONEN ES HÖHE FORTBILDUNG Rechtsdepesche Köln