Vergütung einer Beinamputation nach DRG BSG vom 19.9.2013 (B 3 KR 30/12 R)
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 22 bis 23
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem von der klagenden Gesellschaft betriebenen Krankenhaus wurde der bei der beklagten Krankenkasse versicherte Patient in der Zeit vom 31. März bis 22. Mai 2004 wegen der Folgen seiner Diabeteserkrankung behandelt; unter anderem wurde ein Fuß amputiert. Das Krankenhaus kodierte die Hauptdiagnose 1CD-10 170.24 (Atheroskierose der Extremitätenarterien: Bein-Becken-Typ, mit Gangrän) und rechnete auf der Grundlage der Diagnosis Related Group (DRG) F28A (Amputation bei Kreislauferkrankungen außer obere Extremität und Zehen ohne Gefäßeingriff mit äußerst schweren oder schweren Komplikationen oder Komorbiditäten) e…