Hausbesuchspauschalen eines ambulanten Pflegedienstes Hessisches LSG vom 10.1.2013 (L 8 KR 153/10)
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 24 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin betreibt einen ambulanten Pflegedienst und erbringt Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Im streitgegenständlichen Zeitraum galt zwischen dem Pflegedienst und der beklagten Krankenkasse der Rahmenvertrag über die Häusliche Krankenpflege nach § 132a Abs. 2 SGB V in Hessen (im Folgenden: RV). In § 5 Abs. 1 RV ist geregelt, dass Art, Umfang und Dauer der vom Pflegedienst nach diesem Vertrag zu erbringenden und abrechenbaren Leistungen sich grundsätzlich aus der von der Krankenkasse genehmigten Verordnung des behandelnden Vertragsarztes ergeben. Zur Vergütung heißt es in § 42 Abs. 1 RV: Die Vergütun…