Kostenübernahme für eine ambulante hyperbare Sauerstofftherapie BSG vom 7.5.2013 (B 1 KR 44/12 R)
Rechtsdepesche, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 26 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klinik für Gefäßchirurgie des Universitätsklinikums Aachen diagnostizierte massive arteriosklerotische Veränderungen. Eine geplante Bypassimplantation fand nicht statt. Eine Wunde im OP-Bereich tendierte auch nach Antibiotikagabe nicht zur Heilung. Die Klägerin beantragte die Kosten für eine HBO-Therapie im Rahmen ambulanter Behandlung zu übernehmen. Die HBO-Therapie (Einatmung von 100 Prozent medizinisch reinem Sauerstoff unter erhöhtem Umgebungsdruck für definierte Zeiträume und Intervalle) erfolgt in der Regel in HBO-Zentren mit erforderlichen Druckkammern und ärztlich geleitetem Behandlungsteam.