Gewalt in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
Pude, W.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2014 · Heft 1 · S. 22 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zahl der gemeldeten Übergriffe auf das Personal in den Kliniken steigt an. Die Unternehmensleitungen sind häufig noch unsicher bei der Behandlung dieses Problems. Die Übergriffe stellen aber einen Arbeitsunfall dar. Das vorliegende Risiko muss also in der Gefährdungsbeurteilung des Betriebes gemäß Arbeitsschutzgesetz behandelt werden. Bei fehlender Umsetzung kann gegen die Verantwortlichen des Unternehmens Klage wegen unterlassenen Handelns erhoben werden. Eine Möglichkeit der Beurteilung dieses Risikos bietet eine Berechnungsformel in der BGR 139. Der Autor hat als langjährig tätige Aufsichtsperson der Beru…