Zum Widerruf von Teilgebietsbezeichnungen im Rahmen des Versorgungsauftrags eines Krankenhauses
Quaas, M.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 1 · S. 28 bis 34
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Teilgebiete bezeichnen herkömmlicherweise Spezialisierungen eines Krankenhauses. Das Teilgebiet Kardiologie gibt dem Krankenhaus die Möglichkeit, sich innerhalb des - umfassenden - Fachgebiets Innere Medizin auf den Bereich der kardiologischen Leistungen zu spezialisieren und damit werbend hervorzutreten. Solche Teilgebiete waren schon immer Bestandteil der Krankenhausplanung der Länder. Das Land Nordrhein-Westfalen geht nun dazu über, mit der Aufstellung des Krankenhausplans 2015 die Teilgebietsplanung aufzugeben. In der Begründung zum Krankenhausplan 2015 heißt es, in der Vergangenheit sei die Abgrenzung des V…