Die Aufwandspauschale gemäß § 275 Absatz 1 c Satz 3 SCB V
Leber, W.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 1 · S. 36 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit der Übersendung von Patientenunterlagen auf Anforderung gesetzlicher Krankenkassen, genauer des MDK/SMD, hatte sich über fahre die Frage gestellt, ob das Krankenhaus gegenüber den Krankenkassen bei Vorlage angeforderter Unterlagen an den MDK/SMD eine Erstattung seiner Aufwendungen (zum Beispiel für Kopien etc.) geltend machen kann. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung hinsichtlich der Aufwandserstattung bestand lange Zeit nicht. Im Rahmen des GKV-WSG wurde § 275 SGB V dann um Absatz 1 c erweitert, der die Pflicht der Krankenkassen zur Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von zunächst 10…