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Gesetzlicher Urlaub - tariflicher Mehrurlaub -Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit - Tilgungsbestimmung bei Zahlung der Urlaubsabgeltung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 1 · S. 27 bis 30

Dokument
147783
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
27 bis 30
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ihr tariflicher Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub gemäß §33 Ziff. 1 Buchst, a TV AL II umfasste den gesetzlichen Urlaub von 20 Arbeitstagen (§§1, 3 BUrlG), sodass sich ein tariflicher Mehrurlaubsanspruch von 10 Arbeitstagen errechnet. Darüber hinaus stand der seit dem Jahr 2005 als schwerbehinderter Mensch anerkannten Kl. nach §34 Ziff. 1 TV AL II ein Zusatzurlaub für Schwerbehinderte von 6 Arbeitstagen zu. Unter Berücksichtigung des gesetzlichen Zusatzurlaubs von 5 Arbeitstagen (§ 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) ergibt sich somit ein tariflicher Mehrurlaub von einem weiteren Arbeitstag.

Schlagworte

URLAUB ARBEITNEHMER ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITSFÄHIGKEIT LEISTUNG SERVICE KRANKHEIT RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG KALENDER HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS SCHULD ES Zeitschrift für Tarifrecht München