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Gesetzlicher Urlaub - tariflicher Mehrurlaub -Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit - Tilgungsbestimmung bei Zahlung der Urlaubsabgeltung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 1 · S. 27 bis 30

Dokument
147783
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
27 bis 30
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ihr tariflicher Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub gemäß §33 Ziff. 1 Buchst, a TV AL II umfasste den gesetzlichen Urlaub von 20 Arbeitstagen (§§1, 3 BUrlG), sodass sich ein tariflicher Mehrurlaubsanspruch von 10 Arbeitstagen errechnet. Darüber hinaus stand der seit dem Jahr 2005 als schwerbehinderter Mensch anerkannten Kl. nach §34 Ziff. 1 TV AL II ein Zusatzurlaub für Schwerbehinderte von 6 Arbeitstagen zu. Unter Berücksichtigung des gesetzlichen Zusatzurlaubs von 5 Arbeitstagen (§ 125 Abs. 1 Satz 1 SGB IX) ergibt sich somit ein tariflicher Mehrurlaub von einem weiteren Arbeitstag.

Schlagworte

URLAUB ARBEITNEHMER ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITSFÄHIGKEIT LEISTUNG SERVICE Arbeitstagen Tariflicher Gesetzlichen Mehrurlaub Anspruch Arbeitstage Gemäß Buchst Umfasste Burlg