Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz - Differenzierung zwischen rentennahen und rentenfernen Jahrgängen bei der Berechnung der bis zur Umstellung eines Gesamtversorgung…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 1 · S. 32 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die in den Übergangsregelungen zur Umstellung der Kirchlichen Zusatzversorgung von einem Gesamtversor-gungssystetn auf ein beitragsorientiertes Punktemodell vorgenommene Differenzierung zwischen rentennahen und rentenfernen Jahrgängen bei der Ermittlung der für die Startgutschrift maßgeblichen Anwartschaft verstößt nicht deshalb gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil bei rentennahen Ärzten die Anwartschaft nach § 73 Abs. 5 Satz 2 KZVKS unter Berücksichtigung eines nach Maßgabe des §31 Abs. 2 Buchst c KZVKS a. E zu ermittelnden fiktiven Bezugs aus der berufsständischen Versorgung für Ärzte zu errechnen ist, während bei ren…