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Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat - zumutbare Weiterbe-schäftigungsmöglichkeit

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 1 · S. 35 bis 38

Dokument
147786
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
35 bis 38
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine Kündigung ist trotz Vorliegens von Gründen in der Person des Arbeitnehmers wegen Fehlens der Eignung für die vertraglich geschuldete Tätigkeit durch diese nicht „bedingt i. S. v. § 1 Abs. 2 KSchG, wenn die Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer zu anderen (ggf. auch schlechteren) Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen, unter denen sich die eingetretene Vertragsstörung nicht mehr, zumindest nicht mehr in erheblicher Weise auswirkt. Das gilt auch bei Eignungsmängeln aufgrund außerdienstlicher Straftaten, es sei denn, dem Arbeitnehmer fehlte aufgrund ihrer zwangsläufig die Eignung für sämtliche in Betracht k…

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER STRAFTAT TÄTIGKEIT BAT ARBEITSPLATZ WAHRNEHMUNG POLIZEI BERLIN VERHALTEN EIGNUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG RECHTSPRECHUNG STRAFE ES