CareLit Fachartikel
Zwischen Maulwurf und Whistleblower
Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 11 · S. 3
Dokument
147797
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist zu empfehlen, auch in Arbeitsverträgen mit Pflegekräften eine Verschwiegenheitsklausel zu vereinbaren. Hierdurch kann zum einen die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über die bloßen Geschäftsund Betriebsgeheimnisse hinaus erweitert und überdies noch einmal klargestellt werden, was vom Arbeitnehmer erwartet bzw. nicht erwartet wird. Hierzu könnte sich die folgende Formulierung anbieten.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
MITARBEITER
NIEDERSACHSEN
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSPLATZ
ES
VERTRAULICHKEIT
PATIENTEN
OFFENLEGUNG
RECHTSANWÄLTE
Care konkret
Hannover