Gewerkschaften machen nicht mit
GEISLER, F.; · Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 11 · S. 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im November 2012 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt ein Grundsatzurteil zum kirchlichen Arbeitsrecht gefällt und im Grunde das Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen bestätigt. Allerdings sind daran Bedingungen geknüpft worden, die von den Kirchen umgesetzt werden müssen, damit dieses Recht gültig ist. So müssen die Religionsgemeinschaften über ein „am Leitbild der Dienstgemeinschaft ausgerichteten Arbeitsrechtsregelungsverfahren verfügen, bei dem die Dienstnehmerseite und die Dienstgeberseite in einer paritätisch besetzten Kommission die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten gemeinsam aus…