CareLit Fachartikel
Auf die Unternehmen kommen neue Belastungen zu
RÖMER, C.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 3
Dokument
147809
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zukünftig soll für eine Allgemeinverbindlicherklärung ein „besonderes öffentliches Interesse genügen. Von dem Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses soll unter anderem auszugehen sein, wenn „die Allgemeinverbindlicherklärung die Effektivität der tarifvertraglichen Normsetzung gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen sichert. Dadurch wird die Allgemeinverbindlicherklärung faktisch in das Ermessen des Bundesministers für Arbeit und Soziales gestellt.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
WEITERENTWICKLUNG
WIRKUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
ARBEITSZEIT
ARBEIT
BUNDESREGIERUNG
PRAXIS
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
GEWERKSCHAFTEN
TARIFVERHANDLUNGEN
Care konkret
Hannover