CareLit Fachartikel

Zur Schiedsstellenregelung die Paragraphen 17 BPflV

Lacher, R. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1986 · Heft 9 · S. 685 bis 691

Dokument
14783
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Lacher, R.
Ausgabe
Heft 9 / 1986
Jahrgang 55
Seiten
685 bis 691
Erschienen: 1986-09-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Für den Fall, daß die Vertragsparteien sich nicht auf eine Pflegesatzvereinbarung einigen können, entscheiden künftig nicht mehr die Landesbehörden, sondern - gemäß § 18 Abs. 4 KHG - eine unabhängige Schiedstelle. Die bisherige staatliche Pflegesatzfestsetzung entfällt und wird ersetzt durch ein Genehmigungsverfahren.

Schlagworte

VERTRAG GESETZLICHE BESTIMMUNGEN SCHIEDSSTELLE Schiedsstellenregelung Paragraphen Bpflv Entscheiden Gemäß Geriatrie Multimorbidität Erschwert Autor Anhand Fallbeispielen Entscheidungen Krankenhaus Umschau