CareLit Fachartikel
Zur Schiedsstellenregelung die Paragraphen 17 BPflV
Lacher, R. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1986 · Heft 9 · S. 685 bis 691
Dokument
14783
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den Fall, daß die Vertragsparteien sich nicht auf eine Pflegesatzvereinbarung einigen können, entscheiden künftig nicht mehr die Landesbehörden, sondern - gemäß § 18 Abs. 4 KHG - eine unabhängige Schiedstelle. Die bisherige staatliche Pflegesatzfestsetzung entfällt und wird ersetzt durch ein Genehmigungsverfahren.
Schlagworte
VERTRAG
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
SCHIEDSSTELLE
Krankenhaus Umschau
Kulmbach