CareLit Fachartikel
Zur Schiedsstellenregelung die Paragraphen 17 BPflV
Lacher, R. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1986 · Heft 9 · S. 685 bis 691
Dokument
14783
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den Fall, daß die Vertragsparteien sich nicht auf eine Pflegesatzvereinbarung einigen können, entscheiden künftig nicht mehr die Landesbehörden, sondern - gemäß § 18 Abs. 4 KHG - eine unabhängige Schiedstelle. Die bisherige staatliche Pflegesatzfestsetzung entfällt und wird ersetzt durch ein Genehmigungsverfahren.
Schlagworte
VERTRAG
GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
SCHIEDSSTELLE
Schiedsstellenregelung
Paragraphen
Bpflv
Entscheiden
Gemäß
Geriatrie
Multimorbidität
Erschwert
Autor
Anhand
Fallbeispielen
Entscheidungen
Krankenhaus Umschau