CareLit Fachartikel

Zur Schiedsstellenregelung die Paragraphen 17 BPflV

Lacher, R. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1986 · Heft 9 · S. 685 bis 691

Dokument
14783
CareLit-ID
Jahr
1986
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Lacher, R.
Ausgabe
Heft 9 / 1986
Jahrgang 55
Seiten
685 bis 691
Erschienen: 1986-09-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

Für den Fall, daß die Vertragsparteien sich nicht auf eine Pflegesatzvereinbarung einigen können, entscheiden künftig nicht mehr die Landesbehörden, sondern - gemäß § 18 Abs. 4 KHG - eine unabhängige Schiedstelle. Die bisherige staatliche Pflegesatzfestsetzung entfällt und wird ersetzt durch ein Genehmigungsverfahren.

Schlagworte

VERTRAG GESETZLICHE BESTIMMUNGEN SCHIEDSSTELLE Krankenhaus Umschau Kulmbach