Bezahlter Freizeitausgleich für Arbeit an einem auf einen Samstag fallenden Feiertag - Tarifauslegung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 12 · S. 743 bis 748
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fragendes bezahlten Freizeitausgleichs sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Die vorliegende Problematik verstärkt sich dadurch, dass die Parteien über bezahlten Freizeitausgleich für Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Samstag fiel, streiten und die entsprechenden Tarifnomen des hier geltenden betrieblichen Manteltarifvertrags von ihrem Wortlaut her nicht eindeutig sind. Das Bundesarbeitsgericht hatte mithin die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Kläger gemäß § 11 Nr. 10 Satz 2 MTV einen Anspruch auf Freizeitausgleich für seine Arbeitsleistung am 03.10.2009 hat.