CareLit Fachartikel

Bezahlter Freizeitausgleich für Arbeit an einem auf einen Samstag fallenden Feiertag - Tarifauslegung

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 12 · S. 743 bis 748

Dokument
147887
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
743 bis 748
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Fragendes bezahlten Freizeitausgleichs sind immer wieder Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Die vorliegende Problematik verstärkt sich dadurch, dass die Parteien über bezahlten Freizeitausgleich für Arbeit an einem Feiertag, der auf einen Samstag fiel, streiten und die entsprechenden Tarifnomen des hier geltenden betrieblichen Manteltarifvertrags von ihrem Wortlaut her nicht eindeutig sind. Das Bundesarbeitsgericht hatte mithin die Rechtsfrage zu entscheiden, ob der Kläger gemäß § 11 Nr. 10 Satz 2 MTV einen Anspruch auf Freizeitausgleich für seine Arbeitsleistung am 03.10.2009 hat.

Schlagworte

ARBEITSZEIT FEIERTAG ARBEITNEHMER ZEIT WOCHENFEIERTAG RECHTSPRECHUNG ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG PRAXIS SCHREIBEN CHARAKTER ES SCHADENSERSATZ VERSTÄNDNIS SPRACHE