Zur Berücksichtigung der Mehrkosten für die Praxisanleitung
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 12 · S. 780 bis 789
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Schreiben vom 13.02.2012 rief die Beigeladene zu 1) daraufhin die Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze für Rheinland-Pfalz mit dem Antrag an, das krankenhausindividuelle Ausbildungsbudget auf 591.129,05 € inklusive Ausgleiche bzw. auf 557.742,05 € ohne Ausgleiche festzusetzen. Unter Vorlage der einschlägigen Berechnungen für die Mehrkosten der Praxisanleitung bezifferte die Beigeladene zu 1) die Personalkosten für Praxisanleitung in Höhe von 89,561,24 €. Nach Abzug von bereits durch den alten Anrechnungsschlüssel abgegoltenen Kosten der Praxisanleitung in Höhe von 10 % machte die Beig…