CareLit Fachartikel

Zur Berücksichtigung der Mehrkosten für die Praxisanleitung

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 12 · S. 780 bis 789

Dokument
147892
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 12 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
780 bis 789
Erschienen: 2013-12-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Mit Schreiben vom 13.02.2012 rief die Beigeladene zu 1) daraufhin die Schiedsstelle für die Festsetzung der Krankenhauspflegesätze für Rheinland-Pfalz mit dem Antrag an, das krankenhausindividuelle Ausbildungsbudget auf 591.129,05 € inklusive Ausgleiche bzw. auf 557.742,05 € ohne Ausgleiche festzusetzen. Unter Vorlage der einschlägigen Berechnungen für die Mehrkosten der Praxisanleitung bezifferte die Beigeladene zu 1) die Personalkosten für Praxisanleitung in Höhe von 89,561,24 €. Nach Abzug von bereits durch den alten Anrechnungsschlüssel abgegoltenen Kosten der Praxisanleitung in Höhe von 10 % machte die Beig…

Schlagworte

PRAXISANLEITUNG KOSTEN SCHIEDSSTELLE PERSONALKOSTEN PRAXISANLEITER ENTSCHEIDUNG PERSONEN KRANKENPFLEGE RECHTSPRECHUNG ES HÖHE SCHREIBEN BODEN MOTIVATION BUNDESREGIERUNG BERUFSAUSBILDUNG