Der freiberufliche Anästhesist und seine Steuern
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 2014 · Heft 1 · S. 24 bis 27
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nur die Betriebsausgaben, die in dem laufenden Kalenderjahr tatsächlich zu Geldabfluss geführt haben, werden auch als Betriebsausgaben von den Einnahmen aus der Tätigkeit als Anästhesist abgezogen. Bei den Betriebsausgaben erfährt das Abflussprinzip allerdings eine Durchbrechung. Die Anschaffungskosten für langfristig nutzbare Anlagegüter (beispielsweise ein OP-Tisch, ein Computer, die Büroeinrichtung) werden nicht bei der Bezahlung von den Einnahmen als Betriebsausgaben abgezogen, sondern hier verpflichtet der Steuergesetzgeber den Anästhesisten dazu, diese langfristig nutzbaren Anlagegüter über eine bestimmte…