CareLit Fachartikel

Neue Regeln zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen

Köchling, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2014 · Heft 1 · S. 56

Dokument
147913
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Köchling, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 83
Seiten
56
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Da völlig offen ist, wann die Schlichtungsausschüsse ihre Arbeit aufnehmen werden und die Verfahrensordnungen vereinbart worden sind, könnten in der Zwischenzeit noch offene Vergütungsforderungen der Krankenhäuser verjähren. Um eine drohende Verjährung zu verhindern, sollten die betroffenen Krankenhäuser von den Krankenkassen rechtzeitig vor Jahresende Verjährungsverzichtserklärungen einholen. Schließlich wird - wie das Bundessozialge-richt erst kürzlich (Urteil vom 19. 9. 2013, Az: B 3 KR 30/12 R) entschieden hat - durch die Einleitung und Durchführung des MDK-Prüfverfahrens die Verjährung nicht gehemmt).

Schlagworte

KRANKENVERSICHERUNG URTEIL VERGÜTUNG WIRKUNG GESETZ KRANKENHAUS KRANKENHÄUSER PRAXIS ARBEIT KU GESUNDHEITSMANAGEMENT Kulmbach