CareLit Fachartikel
Heimstiftung gewinnt gleich doppelt
Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 7
Dokument
147921
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung am 16. Mai 2013 (Az.: B3 P2/12R) seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2009 bestätigt und am zweistufigen Prüfungsschema festgehalten. Danach ist die von einem Pflegeheim beanspruchte Vergütung leistungsgerecht, wenn die vom Heimträger zugrunde gelegten voraussichtlichen Gestehungskosten nachvollziehbar sind (Plausibilitätskontrolle) und sie im Vergleich mit der Vergütung anderer Einrichtungen (externer Vergleich) den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entspricht.
Schlagworte
SCHIEDSSTELLE
VERGÜTUNG
UNTERNEHMEN
ENTSCHEIDUNG
BADEN-WÜRTTEMBERG
KOSTEN
PFLEGEHEIME
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
HÖHE
Care konkret
Hannover