CareLit Fachartikel

Heimstiftung gewinnt gleich doppelt

Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 7

Dokument
147921
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
7
Erschienen: 2014-01-10 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung am 16. Mai 2013 (Az.: B3 P2/12R) seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2009 bestätigt und am zweistufigen Prüfungsschema festgehalten. Danach ist die von einem Pflegeheim beanspruchte Vergütung leistungsgerecht, wenn die vom Heimträger zugrunde gelegten voraussichtlichen Gestehungskosten nachvollziehbar sind (Plausibilitätskontrolle) und sie im Vergleich mit der Vergütung anderer Einrichtungen (externer Vergleich) den Grundsätzen wirtschaftlicher Betriebsführung entspricht.

Schlagworte

SCHIEDSSTELLE VERGÜTUNG UNTERNEHMEN ENTSCHEIDUNG BADEN-WÜRTTEMBERG KOSTEN PFLEGEHEIME PRAXIS RECHTSPRECHUNG HÖHE Care konkret Hannover