CareLit Fachartikel
Die erbrachten Leistungen zu Geld machen
CITO AUFENACKER, A.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 10
Dokument
147924
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Pflegedienste beschränken sich im Rahmen der Beratung ihrer gesamten Kunden (nicht nur Beratungskunden nach § 37. 3 SGB XI) auf das klassische Angebot von Pflegeversicherungsleistungen. Es ist zwar hervorragend, wenn spezialisierte Fachkräfte umfänglich zu Geldund Sachleistungen beraten, auf Betreuungsleistungen und Kurzzeitund Verhinderungspflege hinweisen und Möglichkeiten der Wohnraumanpassung und Hilfsmittelversorgung etc. aufzeigen. Jedoch wird die Nutzung des § 45 SGB XI häufig zu Lasten der Kunden und des Pflegedienstes außer Acht gelassen.
Schlagworte
PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
ANGEHÖRIGE
KRANKENKASSE
LEISTUNG
PFLEGEPERSONAL
KURZZEITPFLEGE
PERSONEN
BERATUNG
ES
ZEIT
FORMULARE
Care konkret
Hannover