Erste Tätigkeitsstätte wählen und Steuern sparen
SCHULTZ, M.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 1 · S. 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Art und die Höhe des steuerlichen Werbungskostenabzugs sowie für die steuerfreie oder pauschal versteuerte Erstattung von Aufwendungen durch den Arbeitgeber ist ausschlaggebend, ob und wo ein Arbeitnehmer seine „erste Tätigkeitsstätte hat. Während für Fahrten zwischen Wohnung und „erster Tätigkeitsstatte nur 0,30 Euro pro Entfernungskilo-meter (Entfernungspauschale) als Werbungskosten geltend gemacht werden können, sind für andere dienstliche Fahrten 030 Euro für jeden gefahrenen Kilometer (Kilometer pauschale) abziehbar. Eine „erste Tätigkeits statte kann jede ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbe…