CareLit Fachartikel
Dürfen unverkäufliche Arzneimittelmuster an Apotheker abgegeben werden?
Dietel, M.; Kozianka, W.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 5 bis 8
Dokument
147956
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Wortlaut von § 47 Abs. 3 AMG beinhaltet jedenfalls kein Verbot der Abgabe an Apotheker. Er regelt nur positiv, an wen Arzneimittelmuster abgegeben werden können, enthält aber keine abschließende Auflistung7. Es heißt schließlich nicht, dass der pharmazeutische Unternehmer „nur oder „ausschließlich an die bezeichneten Berufsgruppen abgeben darf. Zuzugeben ist jedoch, dass § 47 Abs. 3 AMG keine Privilegierung der Apotheker enthält.
Schlagworte
APOTHEKER
ARZNEIMITTEL
VERBOT
ARZNEIMITTELRECHT
ARZNEIMITTELGESETZ
HAMBURG
ZAHNÄRZTE
TIERÄRZTE
PERSONEN
HEILBERUFE
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
APOTHEKEN
ES
BERUFSGRUPPEN
ZEIT