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Dürfen unverkäufliche Arzneimittelmuster an Apotheker abgegeben werden?

Dietel, M.; Kozianka, W.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 5 bis 8

Dokument
147956
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Dietel, M.; Kozianka, W.;
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
5 bis 8
Erschienen: 2014-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Wortlaut von § 47 Abs. 3 AMG beinhaltet jedenfalls kein Verbot der Abgabe an Apotheker. Er regelt nur positiv, an wen Arzneimittelmuster abgegeben werden können, enthält aber keine abschließende Auflistung7. Es heißt schließlich nicht, dass der pharmazeutische Unternehmer „nur oder „ausschließlich an die bezeichneten Berufsgruppen abgeben darf. Zuzugeben ist jedoch, dass § 47 Abs. 3 AMG keine Privilegierung der Apotheker enthält.

Schlagworte

APOTHEKER ARZNEIMITTEL VERBOT ARZNEIMITTELRECHT ARZNEIMITTELGESETZ HAMBURG ZAHNÄRZTE TIERÄRZTE PERSONEN HEILBERUFE RECHTSPRECHUNG LITERATUR APOTHEKEN ES BERUFSGRUPPEN ZEIT