Freier Zugang zu Informationen versus Schutz von Geschäftsund Betriebsgeheimnissen
Czettritz, P. v.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 11 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Bereich der zentralen Zulassung hat die EMA jahrelang die Auffassung vertreten, dass zur Erlangung einer Zulassung eingereichte Studiendaten als vertrauliche Geschäftsinformationen anzusehen seien und dementsprechend nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind. Vor einiger Zeit hat die EMA beschlossen, dem Thema Transparenz besonderes Augenmerk zuzuwenden und ist dazu übergegangen auch Studiendaten aus abgeschlossenen Zulassungsverfahren im Falle eines auf die Informationsfreiheit gestützten Antrages herauszugeben1. Dieser für die pharmazeutische Industrie durchaus relevante Paradigmenwechsel kommt in…