CareLit Fachartikel
Werbung für ein Arzneimittel außerhalb der Zulassung (Nagelpilztherapie-Creme)
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 13 bis 18
Dokument
147959
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Antrag, der das Verbot von werblichen Angaben im Rahmen eines Fcrnschwcrbefilms zum Gegenstand hat, ist hinreichend bestimmt i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn darin auf ein Storyboard — eine tabellarische Aufstellung der im Film gesprochenen Textabschnitte mit der Abbildung des jeweils gezeigten Standbilds — Bezug genommen wird, sofern der Werbefilm als Aufzeichnung auf einem Datenträger zur Akte gereicht wird und der Antragsteller klarstellt, dass es sich hierbei um den Gegenstand der Beanstandung handelt.
Schlagworte
MARKETING
THERAPIE
INDIKATION
HAUT
BUNDESGERICHTSHOF
ARZNEIMITTEL
WERBUNG
ZULASSUNG
MYKOSEN
HEFEN
PILZE
TINEA
MALASSEZIA
NÄGEL
RECHTSPRECHUNG
FUSS