CareLit Fachartikel

Werbung für ein Arzneimittel außerhalb der Zulassung (Nagelpilztherapie-Creme)

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 13 bis 18

Dokument
147959
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
13 bis 18
Erschienen: 2014-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ein Antrag, der das Verbot von werblichen Angaben im Rahmen eines Fcrnschwcrbefilms zum Gegenstand hat, ist hinreichend bestimmt i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn darin auf ein Storyboard — eine tabellarische Aufstellung der im Film gesprochenen Textabschnitte mit der Abbildung des jeweils gezeigten Standbilds — Bezug genommen wird, sofern der Werbefilm als Aufzeichnung auf einem Datenträger zur Akte gereicht wird und der Antragsteller klarstellt, dass es sich hierbei um den Gegenstand der Beanstandung handelt.

Schlagworte

MARKETING THERAPIE INDIKATION HAUT BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL WERBUNG ZULASSUNG MYKOSEN HEFEN PILZE TINEA MALASSEZIA NÄGEL RECHTSPRECHUNG FUSS