CareLit Fachartikel
Offenbarung bei nachträglichem Auffinden von biologischen Zusammenhängen (Fettsäuren)
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 18 bis 23
Dokument
147960
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das nachträgliche Auffinden der biologischen Zusammenhänge, die der Wirkung eines Arzneimittels zugrunde liegen, offenbart keine neue Lehre zum technischen Handeln, sofern der verabreichte Wirkstoff, die Indikation, die Dosierung und die sonstige Art und Weise, in der der Wirkstoff verwendet wird, mit einer bereits beschriebenen Verwendung eines Wirkstoffs zur Behandlung einer Krankheit übereinstimmen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 X ZR 68/08, GRUR 2011, 999 Rn. 44 - Mcmantin).
Schlagworte
HERZINFARKT
AUFNAHME
URTEIL
DOSIERUNG
THERAPIE
ARZNEIMITTEL
FETTSÄUREN
KRANKHEIT
UNTERLAGEN
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
ESTER
KARDIOLOGEN
BEURTEILUNG
GELATINE
GLYCERIN