CareLit Fachartikel

Italienische Verkaufsbeschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf Apotheken europarecntskonform AEUV Art. 49

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 24 bis 29

Dokument
147961
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
24 bis 29
Erschienen: 2014-01-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die es einem Apotheker, der zwar zugelassen und bei der Berufskammer eingetragen, jedoch nicht Inhaber einer im „Organisationsplan aufgenommenen Apotheke ist, nicht erlaubt, in einer Verkaufsstelle für parapharmazeutischc Produkte, deren Inhaber er ist, auch diejenigen vcrschreibungspflichtigcn Arzneimittel im Einzelhandel zu vertreiben, deren Kosten nicht vom nationalen Gesundheitsdienst, sondern vollständig vom Käufer getragen werden.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL KOSTEN RECHTSPRECHUNG URTEIL APOTHEKE ZIEL APOTHEKEN APOTHEKER RICHTLINIE GESELLSCHAFTEN REGIERUNG PERSONEN ZEIT HANDEL NIEDERLANDE GRIECHENLAND