CareLit Fachartikel
Italienische Verkaufsbeschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel auf Apotheken europarecntskonform AEUV Art. 49
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 24 bis 29
Dokument
147961
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, die es einem Apotheker, der zwar zugelassen und bei der Berufskammer eingetragen, jedoch nicht Inhaber einer im „Organisationsplan aufgenommenen Apotheke ist, nicht erlaubt, in einer Verkaufsstelle für parapharmazeutischc Produkte, deren Inhaber er ist, auch diejenigen vcrschreibungspflichtigcn Arzneimittel im Einzelhandel zu vertreiben, deren Kosten nicht vom nationalen Gesundheitsdienst, sondern vollständig vom Käufer getragen werden.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
KOSTEN
RECHTSPRECHUNG
URTEIL
APOTHEKE
ZIEL
APOTHEKEN
APOTHEKER
RICHTLINIE
GESELLSCHAFTEN
REGIERUNG
PERSONEN
ZEIT
HANDEL
NIEDERLANDE
GRIECHENLAND