Zur Auslegung von Art. 10 Abs. 6 der Richtlinie 2001/83/EG RL2001/83/EG Art. 10 VI
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 29 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Klagepatent wurde am 27. 12. 1995 unter Inanspruchnahme einer japanischen Priorität vom 28. 12. 1994 angemeldet, der Hinweis auf seine Erteilung am 05. 03. 2003 veröffentlicht. Seit dem 01. 02. 2006 ist die Klägerin mit ihrer jetzigen, geänderten Firma als Inhaberin des Klagepatents in der Patentrolle eingetragen. Der deutsche Teil des Klagepatents wird beim Deutschen Patentund Markenamt unter der Rcgis-ternummer DE geführt (vgl. Anlage HE la und 2). Das Klagepatent steht in Kraft. Es betrifft neue CD. und diese enthaltende pharmazeutische Präparate. Der von der Klägerin im Rechtsstreit geltend gemachte Pate…