Arztliche Arbeitszeit beim Orientierungswert berücksichtigen
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2014 · Heft 1 · S. 96 bis 99
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Alljährlich entscheidet der Bewertungsausschuss darüber, in welchem Umfang die morbid itätsori-entierte Gesamtvergütung angepasst werden soll. Die entsprechenden Bundesempfehlungen werden dann auf Landesebene zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassenverbänden umgesetzt und können für die Region modifiziert werden. Eine entscheidende Größe ist der Orientierungswert in Euro, häufig auch als Preis sämtlicher Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bezeichnet. Seine jährliche Anpassung erfolgt auf der Basis bestimmter Kriterien in Paragraf 87 Absatz 2g Sozialgesetzbuch V, zu denen…