Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Schulung von pflegenden Angehörigen betreffendmedizinische Tätigkeiten
Österreichische Pflegezeitschrift, Wien · 2014 · Heft 1 · S. 11 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde in der Vergangenheit konsequent die Meinung vertreten, dass - basierend auf der (bisher) geltenden Rechtslage - die Unterweisung und Anleitung von pflegenden Angehörigen -also „Laien -zur Durchführung ärztlicher Tätigkeiten gemäß § 50a ÄrzteG 1998 (BGBI. I Nr. 169 idgF) (z. B. kapillare Blutabnahme zur Blutzuckerbestimmung, subkutane Injektion von Insulin, Verbandwechsel, Verabreichung von Sondennahrung, Einmalkatheterismus, Verabreichung einfacher Klysmen usw. ) dem Arzt1 vorbehalten sei. Die Möglichkeit der Delegation dieser Tätigkeit, nämlich der Anlei…