CareLit Fachartikel
Urteile und Beschlüsse
Theda, I.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 2 · S. 47
Dokument
148025
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Befreiung nach [) 4 Nr. 16 UStC, wie sie beispielsweise für Einrichtungen mit einem Vertrag nach fj 72 SGB XI gilt, oder solche, deren Leistungen von den Trägern der Sozialversicherung ganz oder zum Teil vergütet werden, existiert für die Arbeitnehmerüberlassung nicht. Auch für einzelne Pflegefachkräfte, die ohne Vertrag mit einem Sozial-leistungsträger tätig sind, besteht keine Umsatzsteuerbefreiung. Diese deutsche Regelung könnte gegen Unionsrecht verstoßen, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Revisionsverfahren fest.
Schlagworte
SOZIALAMT
VERTRAG
SOZIALHILFETRÄGER
UNFALLVERSICHERUNG
URTEIL
RECHT
SOZIALFÜRSORGE
SICHERHEIT
LEISTUNG
ES
ARBEIT
WOHNUNG
Altenheim
Hannover