CareLit Fachartikel

Das kleine Einmaleins der korrekten Kündigung

Bierther, I.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 2 · S. 54 bis 55

Dokument
148029
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Bierther, I.;
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
54 bis 55
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Zeichnen Sie als Vorgesetzter eine Kündigung nur mit Ihrem Handzeichen ab, so ist die Kündigung bereits deshalb unwirksam. Gibt es mehrere Arbeitgeber, die berechtigt sind zu kündigen, so müssen immer alle die Kündigung unterschreiben. Wird also die Pflegeeinrichtung von der Müller und Schultze GbR betrieben, so müssen beide, Frau Müller und Herr Schulze, die Kündigung un-terscheiben. Würde nur Frau Müller unterschreiben, so wäre auch diese Kündigung unwirksam.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ALTENHEIM ARBEITSVERTRAG RECHT PAPIER VERTRÄGE ARBEITSVERHÄLTNIS ESSEN ZEIT MENSCHEN PRAXIS SCHREIBEN FREUDE HAND