CareLit Fachartikel
Das kleine Einmaleins der korrekten Kündigung
Bierther, I.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 2 · S. 54 bis 55
Dokument
148029
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zeichnen Sie als Vorgesetzter eine Kündigung nur mit Ihrem Handzeichen ab, so ist die Kündigung bereits deshalb unwirksam. Gibt es mehrere Arbeitgeber, die berechtigt sind zu kündigen, so müssen immer alle die Kündigung unterschreiben. Wird also die Pflegeeinrichtung von der Müller und Schultze GbR betrieben, so müssen beide, Frau Müller und Herr Schulze, die Kündigung un-terscheiben. Würde nur Frau Müller unterschreiben, so wäre auch diese Kündigung unwirksam.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
ALTENHEIM
ARBEITSVERTRAG
RECHT
PAPIER
VERTRÄGE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ESSEN
ZEIT
MENSCHEN
PRAXIS
SCHREIBEN
FREUDE
HAND