CareLit Fachartikel

Zum PersonalvertretungsrechtWeiterbeschäftigung von Ersatzmitgliedern der JAV

Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 2 · S. 61-68

Dokument
148084
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
61-68
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der öffentliche Arbeitgeber kann im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren seinen Auflösungsantrag nach §9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG mit dem Hilfsantrag auf Feststellung verbinden, dass ein Arbeits Verhältnis mit dem Jugendvertreter wegen Fehlens der Voraussetzungen nach §9 Abs. 1 bis 3 BPersVG nicht zustande gekommen ist.

Schlagworte

ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG URTEIL AUSBILDUNG PERSONALRAT JUGEND WAFFEN BERUFSAUSBILDUNG SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES FURCHT ZEIT BEURTEILUNG TRAGEN GREMIENMITGLIEDSCHAFT