Bereithalten von Rezepten zur Abholung in Arztpraxis auf Wunsch der Patienten ohne Notfalllage stellt unzulässigen Betrieb einer Rezeptsammelstelle dar
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 7 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 23. 1. 2013 erging auf Antrag der Verfügungskläge-rin eine Beschlussverfügung des Landgerichts Saarbrücken, in welcher dem Verfiigungsbeklagten untersagt wurde, in Absprache mit den in Berufsausübungsgemeinschaft tätigen Ärzten Dr. ... , mit Frau Dr. ... und mit dem Arzt, nicht genehmigte Rezeptsammelstellen in deren Arztpraxen zu unterhalten. Weiter wurde dem Verfügungsbeklagten untersagt, eine geringere Anzahl von Inkontinenzprodukten an gesetzlich Krankenversicherte abzugeben, wie dies auf den jeweiligen Rezepten verschrieben wurde (Windeltausch).