CareLit Fachartikel

Bereithalten von Rezepten zur Abholung in Arztpraxis auf Wunsch der Patienten ohne Notfalllage stellt unzulässigen Betrieb einer Rezeptsammelstelle dar

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 7 bis 14

Dokument
148182
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
7 bis 14
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Am 23. 1. 2013 erging auf Antrag der Verfügungskläge-rin eine Beschlussverfügung des Landgerichts Saarbrücken, in welcher dem Verfiigungsbeklagten untersagt wurde, in Absprache mit den in Berufsausübungsgemeinschaft tätigen Ärzten Dr. ... , mit Frau Dr. ... und mit dem Arzt, nicht genehmigte Rezeptsammelstellen in deren Arztpraxen zu unterhalten. Weiter wurde dem Verfügungsbeklagten untersagt, eine geringere Anzahl von Inkontinenzprodukten an gesetzlich Krankenversicherte abzugeben, wie dies auf den jeweiligen Rezepten verschrieben wurde (Windeltausch).

Schlagworte

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