CareLit Fachartikel

Krankenkassenversicherte sind dazu verpflichtet im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte auch ein Lichtbild anzugeben

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 14 bis 19

Dokument
148183
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2014
Jahrgang 22
Seiten
14 bis 19
Erschienen: 2014-01-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Krankenkassenversicherte sind dazu verpflichtet im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte auch ein Lichtbild anzugeben. Nach Auffassung des Gerichts stellt ein Lichtbild eine Sozialdatei i.S.d. § 67 Abs. 1 SGB X dar, die erhoben werden darf, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach erforderlich ist. Das Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte sei im Gesundheitswesen für die Krankenkassen aber insbesondere Arzte und Zahnärzte als Leistungserbringer insoweit erforderlich, da es eine Identifikationsfunktion erfülle um der missbräuchlichen Verwendung der Karte im Rahmen…

Schlagworte

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