Krankenkassenversicherte sind dazu verpflichtet im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte auch ein Lichtbild anzugeben
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 14 bis 19
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Krankenkassenversicherte sind dazu verpflichtet im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte auch ein Lichtbild anzugeben. Nach Auffassung des Gerichts stellt ein Lichtbild eine Sozialdatei i.S.d. § 67 Abs. 1 SGB X dar, die erhoben werden darf, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach erforderlich ist. Das Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte sei im Gesundheitswesen für die Krankenkassen aber insbesondere Arzte und Zahnärzte als Leistungserbringer insoweit erforderlich, da es eine Identifikationsfunktion erfülle um der missbräuchlichen Verwendung der Karte im Rahmen…