CareLit Fachartikel
Voraussetzungen für Merkzeichen „aG
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 19 bis 28
Dokument
148184
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist die Gehfähigkeit des behinderten Menschen in ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt und kann sich der behinderte Mensch nur unter ebenso großen Anstrengungen wie in der Anlage D 3 zu § 2 Versorgungsmedizinische Grundsätze beschrieben fortbewegen, liegen die Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG vor.
Schlagworte
HILFE
WIRBELSÄULE
URTEIL
EXTREMITÄTEN
OSTEOPOROSE
SYMPTOMATIK
MENSCHEN
ALLGEMEINMEDIZIN
ARBEITSMEDIZIN
BRUST
BANDSCHEIBE
SPINALKANAL
DEPRESSION
KNIEGELENK
GALLENBLASE
MIGRÄNE