Zur Rundfunkbeitragspflicht behinderter und pflegebedürftiger Menschen
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 29 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen einer Behinderung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 oder 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags gilt nicht als Befreiung, sondern als Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht fort. 2. Die Befreiung einkommensschwacher Personen von der Rundfunkbeitragspflicht ist „bescheidgebunden und setzt den Nachweis der Bedürftigkeit durch Vorlage einer Bestätigung oder eines Bescheids der hierfür zuständigen Behörde oder des Leistungsträgers voraus. Die nicht in dieser Weise nachgewiesene Bedürftigkeit ist auch nicht als besonderer Härtefall anzusehen. 3. Die (ermäßigte) Beitragspf…