CareLit Fachartikel
Körperschaftsteuerbefreiung für Abgabe von Zytostatika durchKrankenhausapotheke
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2014 · Heft 1 · S. 35 bis 41
Dokument
148186
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Abgabe von Zytostatika durch die Krankenbausapotheke an ambulant behandelte Patienten des Krankenhauses zur unmittelbaren Verabreichung im Krankenhaus ist dem Zweckbetrieb Krankenhaus zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Ermächtigung zur Durchführung ambulanter Behandlungen nicht dem Krankenhaus im Wege einer sog. Institutsermächtigung, sondern dem Chefarzt des Krankenhauses erteilt wird, der die Behandlungen als Dienstaufgabe durchführt.
Schlagworte
KRANKENHAUS
ZYTOSTATIKA
THERAPIE
ALTERNATIVE
KRANKENHAUSAPOTHEKE
LEISTUNG
PATIENTEN
KRANKENHÄUSER
APOTHEKEN
ES
STEUERBEFREIUNG
GESUNDHEIT
FINANZVERWALTUNG
STEUERN
APOTHEKENWESEN
KRANKENHAUSÄRZTE