CareLit Fachartikel
Keine Körperschaftsteuer bei ambulanten Zytostatika
Mareck, C.; Elger, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2014 · Heft 2 · S. 38 bis 40
Dokument
148235
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Immer wieder sind ambulante Leistungen von Krankenhausträgern im Visier der Finanzverwaltung. Diese wollen zu gerne Ertragund Umsatzsteuern auf diese Leistungen erheben. Jetzt hat der Bundesfinanzhof für die Abgabe von Zytostatika auch für die Körperschaftsteuer erste Fakten geschaffen und damit entschieden: Die ambulante Abgabe von Zytostatika zur Verabreichung im Krankenhaus im Wege einer sog. Instituts-Ermächtigung und durch ermächtigte Ärzte im Rahmen ihrer Dienstaufgabe ist ertragsteuerfrei.
Schlagworte
KRANKENHAUS
THERAPIE
ZYTOSTATIKA
KRANKENHAUSAPOTHEKE
VERSORGUNGSAUFTRAG
ERMÄCHTIGUNG
FINANZVERWALTUNG
PATIENTEN
KRANKENHAUSÄRZTE
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
KRANKENHÄUSER
STEUERBEFREIUNG
RATGEBER
CD-ROM
BEURTEILUNG