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Keine Körperschaftsteuer bei ambulanten Zytostatika

Mareck, C.; Elger, S.; · KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2014 · Heft 2 · S. 38 bis 40

Dokument
148235
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach
Autor:innen
Mareck, C.; Elger, S.;
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 83
Seiten
38 bis 40
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
1867-9269
DOI

Zusammenfassung

Immer wieder sind ambulante Leistungen von Krankenhausträgern im Visier der Finanzverwaltung. Diese wollen zu gerne Ertragund Umsatzsteuern auf diese Leistungen erheben. Jetzt hat der Bundesfinanzhof für die Abgabe von Zytostatika auch für die Körperschaftsteuer erste Fakten geschaffen und damit entschieden: Die ambulante Abgabe von Zytostatika zur Verabreichung im Krankenhaus im Wege einer sog. Instituts-Ermächtigung und durch ermächtigte Ärzte im Rahmen ihrer Dienstaufgabe ist ertragsteuerfrei.

Schlagworte

KRANKENHAUS THERAPIE ZYTOSTATIKA KRANKENHAUSAPOTHEKE VERSORGUNGSAUFTRAG ERMÄCHTIGUNG FINANZVERWALTUNG PATIENTEN KRANKENHAUSÄRZTE LEISTUNG RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER STEUERBEFREIUNG RATGEBER CD-ROM BEURTEILUNG