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Der „Vitalpilze-Entscheidung des BGH zum Trofz: Kein „Leerlauf desVerbotes nichtspezifischer Angaben!

Grundmann, U.; · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 2 · S. 1-2

Dokument
148298
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Grundmann, U.;
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
1-2
Erschienen: 2014-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Rechtsprechung der Instanzgerichte und des BGH zu der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 („Health-Claims-Verordnung, HCVO1) wird dichter. Insbesondere der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in bekannter Klarheit und mit überzeugenden Argumenten den Rahmen der Auslegung und der Beantwortung rechtlicher Fragestellungen gesetzt. So sind die Aspekte „weite Auslegung des Begriffes gesundheitsbezogene Angaben, „Differenzierung zwischen nicht regulierten inhaltlich unbestimmten und regulierten unspezifischen Angaben, „Beweislast zur Richtigkeit von Angaben und „Zeitpunkt für den wissenschaftlichen Nachweis sehr ü…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG KATALOG RECHT RECHTSPRECHUNG VERBOT SPURENELEMENTE VITAMINE BERLIN ZULASSUNG CHARAKTER Lebensmittel und Recht Frankfurt