CareLit Fachartikel
Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510Sicheres Lagern und Transportieren
faktor Arbeitsschutz, Heidelberg · 2014 · Heft 2 · S. 12-14
Dokument
148365
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Mai 2013 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Fortschreibung der TRGS 510 vom Oktober 2010. Die TRGS 510 muss beachtet werden, wenn Gefahrstoffe einoder ausgelagert werden, wenn Gefahrstoffe innerhalb des Lagers transportiert werden oder wenn freigesetzte Gefahrstoffe beseitigt werden. Susanne Veeser von der Landeshauptstadt München hat in der nachstehenden Tabelle die wesentlichen Neuerungen der TRGS 510 zusammengefasst.
Schlagworte
LAGERUNG
BRANDSCHUTZ
BAUTENSCHUTZ
BESCHREIBUNG
VORSCHRIFTEN
GEFÄSS
ES
SAUERSTOFF
DRUCK
HÖHE
ATMOSPHÄRE
PERSONEN
GASE
faktor Arbeitsschutz
Heidelberg