CareLit Fachartikel

Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510Sicheres Lagern und Transportieren

faktor Arbeitsschutz, Heidelberg · 2014 · Heft 2 · S. 12-14

Dokument
148365
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
faktor Arbeitsschutz, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 4
Seiten
12-14
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
2190-3077
DOI

Zusammenfassung

Seit Mai 2013 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Kraft. Es handelt sich dabei um eine Fortschreibung der TRGS 510 vom Oktober 2010. Die TRGS 510 muss beachtet werden, wenn Gefahrstoffe einoder ausgelagert werden, wenn Gefahrstoffe innerhalb des Lagers transportiert werden oder wenn freigesetzte Gefahrstoffe beseitigt werden. Susanne Veeser von der Landeshauptstadt München hat in der nachstehenden Tabelle die wesentlichen Neuerungen der TRGS 510 zusammengefasst.

Schlagworte

LAGERUNG BRANDSCHUTZ BAUTENSCHUTZ BESCHREIBUNG VORSCHRIFTEN GEFÄSS ES SAUERSTOFF DRUCK HÖHE ATMOSPHÄRE PERSONEN GASE faktor Arbeitsschutz Heidelberg