CareLit Fachartikel
Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche und freie Mitarbeiter in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Betreuung
Reinecke, G. Dr.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 2 · S. 63-68
Dokument
148367
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitnehmerbegriff ist das „Eingangstor zum Arbeitsrecht. Nur Arbeitnehmer haben Kündigungsschutz nach dem KSchG und Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall nach dem EFZG usw. Das Eingangstor zur Arbeitsgerichtsbarkeit liegt davor und ist größer. Auch arbeitnehmerähnliche Personen gelten als Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Sie genießen aber nur einen sehr eingeschränkten Schutz. So haben sie wie Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub nach dem BUrlG.
Schlagworte
URTEIL
ARBEITNEHMER
TÄTIGKEIT
MITARBEITER
ZEIT
BETREUUNG
GESUNDHEIT
PERSONEN
RECHTSPRECHUNG
NATUR
SOZIALARBEITER
LEISTUNG
UNTERRICHT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
TIERÄRZTE