CareLit Fachartikel

Arbeitnehmer, Arbeitnehmerähnliche und freie Mitarbeiter in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Betreuung

Reinecke, G. Dr.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 2 · S. 63-68

Dokument
148367
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Reinecke, G. Dr.;
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
63-68
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitnehmerbegriff ist das „Eingangstor zum Arbeitsrecht. Nur Arbeitnehmer haben Kündigungsschutz nach dem KSchG und Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall nach dem EFZG usw. Das Eingangstor zur Arbeitsgerichtsbarkeit liegt davor und ist größer. Auch arbeitnehmerähnliche Personen gelten als Arbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Sie genießen aber nur einen sehr eingeschränkten Schutz. So haben sie wie Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub nach dem BUrlG.

Schlagworte

URTEIL ARBEITNEHMER TÄTIGKEIT MITARBEITER ZEIT BETREUUNG GESUNDHEIT PERSONEN RECHTSPRECHUNG NATUR SOZIALARBEITER LEISTUNG UNTERRICHT ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG TIERÄRZTE