CareLit Fachartikel
Stufenzuordnung nach Betriebsübergang -zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes - Sozialund Erziehungsdienst
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 2 · S. 85-90
Dokument
148371
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 1 Abs. 1 und § 28a Abs. 1 TVÜ-VKA können nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass im Falle eines Betriebs Übergangs, der aufgrund nunmehr beidseitiger Tarifbindung die Anwendbarkeit des TVÖD (VKA) auf das Arbeitsverhältnis zur Folge hat, eine fiktive Überleitung in den TVÖD (VKA) erfolgen muss, wenn das Arbeitsverhältnis beim Betriebsveräußerer nicht den Regelungen des TVÖD (VKA) unterfiel. Weder Wortlaut noch Zusammenhang oder Zweck der Überleitungsvorschriften lassen eine solche Auslegung zu.
Schlagworte
TVÖD
ARBEITERWOHLFAHRT
ARBEITGEBER
EINSTELLUNG
ARBEITNEHMER
RECHT
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
WISSENSCHAFT
RECHTSPRECHUNG
RICHTLINIE
VERTRÄGE
VERSTÄNDNIS
CHARAKTER
ELEMENTE
HÖHE