CareLit Fachartikel

Stufenzuordnung nach Betriebsübergang -zwischenzeitliche Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes - Sozialund Erziehungsdienst

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 2 · S. 85-90

Dokument
148371
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2014
Jahrgang 28
Seiten
85-90
Erschienen: 2014-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

§ 1 Abs. 1 und § 28a Abs. 1 TVÜ-VKA können nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass im Falle eines Betriebs Übergangs, der aufgrund nunmehr beidseitiger Tarifbindung die Anwendbarkeit des TVÖD (VKA) auf das Arbeitsverhältnis zur Folge hat, eine fiktive Überleitung in den TVÖD (VKA) erfolgen muss, wenn das Arbeitsverhältnis beim Betriebsveräußerer nicht den Regelungen des TVÖD (VKA) unterfiel. Weder Wortlaut noch Zusammenhang oder Zweck der Überleitungsvorschriften lassen eine solche Auslegung zu.

Schlagworte

TVÖD ARBEITERWOHLFAHRT ARBEITGEBER EINSTELLUNG ARBEITNEHMER RECHT ARBEITSVERHÄLTNIS ES WISSENSCHAFT RECHTSPRECHUNG RICHTLINIE VERTRÄGE VERSTÄNDNIS CHARAKTER ELEMENTE HÖHE