Demenzkranker Bewohner wegen Tötungsdelikts schuldunfähig
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 3 · S. 58 bis 59
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gericht ordnete Unterbringung in Psychiatrie an In dem Strafverfahren vor dem Landgericht (LG) Konstanz wurde die Schuldunfähigkeit des demenzkranken Heimbewohners festgestellt, so-dass eine Verurteilung wegen Totschlags unterblieb. Allerdings wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, da die Voraussetzungen einer Heimunterbringung, die allein unter bestimmten Bedingungen erfolgen könne (Einzelzimmer und regelmäßige Aufsicht), insbesondere hinsichtlich der Kosten nicht geklärt seien, so das Gericht. Sobald dies jedoch geklärt sei, käme eine Aussetzung der Unterbringung in einem ps…