CareLit Fachartikel

Demenzkranker Bewohner wegen Tötungsdelikts schuldunfähig

Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 3 · S. 58 bis 59

Dokument
148443
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.;
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Gericht ordnete Unterbringung in Psychiatrie an In dem Strafverfahren vor dem Landgericht (LG) Konstanz wurde die Schuldunfähigkeit des demenzkranken Heimbewohners festgestellt, so-dass eine Verurteilung wegen Totschlags unterblieb. Allerdings wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, da die Voraussetzungen einer Heimunterbringung, die allein unter bestimmten Bedingungen erfolgen könne (Einzelzimmer und regelmäßige Aufsicht), insbesondere hinsichtlich der Kosten nicht geklärt seien, so das Gericht. Sobald dies jedoch geklärt sei, käme eine Aussetzung der Unterbringung in einem ps…

Schlagworte

DEMENZ UNTERBRINGUNG GERICHT ALTENHEIM PFLEGEHEIM KRANKENHAUS ES MENSCHEN PFLEGEHEIME PSYCHIATRIE SCHULDUNFÄHIGKEIT SCHÄDEL LEBEN GESCHICHTE GEDÄCHTNIS RISIKO