CareLit Fachartikel
Überstunden bei Wechseldienst richten sich nach Schichtplan
Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 3 · S. 62 bis 63
Dokument
148445
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25. April 2013 lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem ein Mitarbeiter in Wechselschicht arbeitete. Der Schichtzyklus begann in der Regel mit zwei Frühschichten, auf die zwei Spätschichten und zwei Nachtschichten folgten; danach hatte der Mitarbeiter sechs Tage frei (sog. 6/6 Rhythmus), bevor der Rhythmus erneut begann. Auf der Grundlage dieses idealtypischen Schichtrhythmus wurde jeweils für das gesamte Kalenderjahr im Voraus festgelegt, welcher Beschäftigte welche Dienste abzuleisten hatte.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
TVÖD
MITARBEITER
SCHICHTARBEIT
DIENSTPLAN
ALTENHEIM
Begann
Hatte
Rhythmus
Urteil
Bundesarbeitsgerichts
April
Sachverhalt
Zugrunde
Wechselschicht
Arbeitete