CareLit Fachartikel

Überstunden bei Wechseldienst richten sich nach Schichtplan

Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 3 · S. 62 bis 63

Dokument
148445
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 3 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
62 bis 63
Erschienen: 2014-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25. April 2013 lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem ein Mitarbeiter in Wechselschicht arbeitete. Der Schichtzyklus begann in der Regel mit zwei Frühschichten, auf die zwei Spätschichten und zwei Nachtschichten folgten; danach hatte der Mitarbeiter sechs Tage frei (sog. 6/6 Rhythmus), bevor der Rhythmus erneut begann. Auf der Grundlage dieses idealtypischen Schichtrhythmus wurde jeweils für das gesamte Kalenderjahr im Voraus festgelegt, welcher Beschäftigte welche Dienste abzuleisten hatte.

Schlagworte

ARBEITSZEIT TVÖD MITARBEITER SCHICHTARBEIT DIENSTPLAN ALTENHEIM BEURTEILUNG BERLIN ARBEITSLEISTUNG ES INSTANDHALTUNG ALTENPFLEGE Hannover